Welche Dokumente werden benötigt

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Für den Verkauf einer Immobilie müssen Sie den Interessenten bestimmte Unterlagen vorweisen können. Manche Unterlagen unterstützen Sie in ihrer Preisverhandlung. Zum Beispiel, wenn Sie nachweisen können, dass keine Baulasten vorhanden sind. Es gibt aber auch Unterlagen zu dessen Vorlage Sie gesetzlich verpflichtet sind.

Dazu gehören zum Beispiel Bauzeichnungen wie der Grundriss.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, die Sie bei einem Verkauf vorlegen sollten.

Grundbuchauszug

In einem Grundbuchauszug finden sich die Wichtigsten Informationen über ein Grundstück. Informationen über die Eigentümer der Immobilie, wo sie sich befindet und wie groß das Grundstück ist stehen darin.

Wichtig für Verkäufer: Im Grundbuch stehen auch besondere Rechte und Pflichten, die zu der Immobilie gehören. Existiert zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht, stellt das für Käufer, die die Immobilie selbst nutzen möchten, ein deutliches Problem dar.

Mehr Informationen zum Grundbuchauszug finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Grundbuch.

Baulastenverzeichnis

Eine eingetragene Baulast verpflichtet die Eigentümer bestimmte Handlungen dauerhaft zuzulassen oder zu unterlassen. Diese Verpflichtungen könenn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde oder auch gegenüber Nachbargrundstücken bestehen.

Wichtig für Verkäufer: Die eingetragenen Baulasten gelten auch für zukünftige Eigentümer. Da sie die Nutzung oder Bebauung des Grundstücks beeinflussen können, sollten Sie als Verkäufer nachweisen, das keine bzw. wenige Baulasten existieren.

Eine eingetragene Baulast könnte zum Beispiel dazu verpflichten, einen Teil des eigenen Grundstücks als Zufahrt für ein Nachbargrundstück freizuhalten.

Anders als das Grundbuch, ist das Baulastenverzeichnis für jeden ersichtlich, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das ist bei Kaufinteresse gegeben.

Lageplan und Flurkarte

Der Lageplan zeichnet das Grundstück nach Berücksichtigung der amtlichen Vermessungsdaten. Wie das Baulastenverzeichnis, können Sie dieses Dokument beim Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) erhalten, sofern Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

Baubeschreibung und Baugenehmigungen

In der Baubeschreibung wird die Immobilie genauer beschrieben. Sie finden darin Angaben zu der Wohnfläche, der Bruttogeschossfläche und zum umbauten Raum in m³. Auch statische Berechnungen und die Materialauswahl ist in der Baubeschreibung festgehalten.
Nicht genehmigte Änderungen am Bau, tauchen in einer Baubeschreibung nicht auf.

Wurde zum Beispiel das Dachgeschoss ohne Genehmigung ausgebaut, kann das anhand der Baubeschreibung nachvollzogen werden.

Wichtig für Verkäufer: Weist Ihre Immobilie nicht genehmigte Bauten auf, haften Sie für diese Mängel. Sie müssen die Kosten für den Rückbau tragen; auch nach dem Verkauf. Sind dem Käufer dadurch weitere Kosten entstanden, müssen Sie diese ggf. auch tragen.

Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen. Bemühen Sie sich ggf. um eine Nachgenehmigung der Bauten.

Bauzeichnungen

Bauzeichnungen sind essentiell wichtig um die Flächen der Immobilie korrekt einzusehen und den Verkaufspreis berechnen zu können.

Wichtig für Verkäufer: Sie sind als Verkäufer verpflichtet einen Grundriss vorzuweisen. Dieser muss von einem Architekten oder einem Gutachter zertifiziert sein. Eine einfache Skizze, oder selbst gemessene Angaben sind nicht ausreichend.

Die Angaben im Grundriss dürfen nicht mehr als 10% von den tatsächlichen Werten abweichen.

Energieausweis

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf des Gebäudes, zur Heizungsart und zum verwendeten Energieträger. Zusätzlich zeigt er die Energieeffizienzklasse der Immobilie an und ermöglicht Interessenten einen Vergleich mit anderen Gebäuden.

Wichtig für Verkäufer: Beim Verkauf einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht werden. Kann kein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, drohen Bußgelder.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner basiert, wird der Bedarfsausweis anhand der baulichen Eigenschaften und der Anlagentechnik des Gebäudes berechnet. Welcher Energieausweis erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Größe der Immobilie ab.

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